Honorar

 

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Das Honorar  für Dolmetschertätigkeiten richten sich nach der Art der Tätigkeit. Die Vergütung von Dolmetschereinsätzen von gerichtlich behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs und Entschädigungsgesetz (JVEG). Das gleiche gilt für  Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich .

Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.

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Tagessätze

Für Dolmetschleistungen vor Ort werden 70€ pro Stunde berechnet zzgl. Fahrzeit und Kilometerpauschale!

Tagessatz : 950€ zzgl Anreise- und Verpflegungspauschale von 450€

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Telefondienste

Für telefonische Dienste werden für die ersten 15 min 30€ berechnet.  Jede weitere Minute wird mit 1 € berechnet.

Nur möglich zwischen 8 Uhr und 11:00 Uhr , Dienstags kein Dienst

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Schriftliche Übersetzungen

Pro Din A 4 Seite fallen 50-70 Eur an (Freie Übersetzungen) ###

Führerscheine ca.37€ ***

Geburtsurkunden 49€

 Heiratsurkunden ca.  69 € (einfach)***und pro weitere Seite 10 Eur

Zeugnis mit Notenspiegel ca: nach Anfrage€***

Kleine Bescheinigungen und Diplome, Ausweise ca35-  55€***

Angaben ohne Gewähr! Es können Abweichungen entstehen!

### nicht beglaubigt

*** beglaubigt

 

Wichtig: Bitte schicken Sie die Unterlagen per Mail an die unten angegebene Adresse. Wir benötigen außerdem:

Ihren Namen und Geburtsdatum ( wie in den deutschen Papieren ) oder besser noch einen deutschen Ausweis und eine Telefonnummer!

Letztes update : .21.09.2017

Hier finden Sie die AGB für Übersetzungstätigkeiten!